Muss ich ein Gerät für den Einsatz in der Schule zwingend registrieren?
Sie müssen BYOD-Computer nicht zwingend registrieren.
Wir empfehlen es aber.
Wenn Sie Ihren Computer registrieren, haben Sie Zugang zu zusätzlichen Funktionen:
- offline-Arbeiten mit nachträglicher Synchronisierung
- reduzierte Anmeldevorgänge im System
- sichere Datenübertragungen zwischen der kantonalen Cloud und Ihrem Gerät
- Drucken auf Netzwerkdruckern
Ohne Registrierung entfallen diese zusätzlichen Funktionen.
Welche Sicherheitsprüfungen werden bei der Registrierung eines persönlichen Gerätes durchgeführt?
Bei der Registrierung werden folgende Sicherheitsmerkmale geprüft:
- Ist die Festplattenverschlüsselung aktiviert?
- Ist die aktuelle Version des Betriebssystems installiert?
- Ist ein Passwort gesetzt?
- Ist die aktuelle Version eines Virenscanners installiert (Windows Defender bzw. XProtect empfohlen)?
- Ist die Firewall aktiv?
Wie weit gehen die Berechtigungen, wenn ich mein persönliches Gerät registrieren lasse?
Wenn Sie Ihren Computer registrieren lassen, wird ein eigener Benutzer angelegt.
Damit entstehen zwei getrennte Umgebungen:
- die private Umgebung, von der der Kanton nichts weiss
- die Arbeitsumgebung, in der der Kanton Rahmenbedingungen definiert und die Infrastruktur bereitstellt, wie z.B. die Cloud, die Authentifizierung und den Software-Kiosk.
Die Administratorenrechte verbleiben beim Besitzer des BYOD-Computers.
Kann ich meinen privaten Computer weiterhin frei nutzen, ohne dass Programme blockiert werden oder Websites gesperrt sind?
In der privaten Umgebung des Geräts können Sie Ihren Computer wie bisher frei nutzen.
In der Arbeitsumgebung können jedoch technische und/oder organisatorische Regeln zum Einsatz kommen, die ähnlich sind wie auf einem Schulcomputer.
Wenn Sie in Ihrer Arbeitsumgebung eingeloggt sind, können bestimmte Programme blockiert oder Websites gesperrt sein.
Hat der Kanton Zürich nach meiner Registrierung meines BYOD-Geräts Zugriff auf meine privaten Daten, die ich lokal auf meinem Computer gespeichert habe?
Nein, der Kanton hat keinen Zugriff auf lokale Daten auf Ihrem BYOD-Computer.
Kann das BYOD-Gerät von extern ausgeschaltet werden?
Nein, auf Ihren BYOD-Computer kann nicht von einer externen Quelle zugegriffen werden.
Eine Ausnahme ist es, wenn der Nutzer z.B. bei einem Remote-Support explizit die Zugriffsberechtigung erteilt.
Kann mein BYOD-Gerät überwacht werden, etwa in Bezug auf Aufenthaltsort, die Nutzungszeiten einzelner Apps oder ähnliches?
In der privaten Umgebung des Geräts ist eine Überwachung nicht möglich.
In der Arbeitsumgebung kann eine Überwachung für sehr spezifische Anwendungen notwendig sein, etwa bei Lizenzierungsmodellen, die pro Zeiteinheit abgerechnet werden. Meistens ist dies jedoch nicht nötig.
Welches sind die Alternativen zur Registrierung meines privaten Gerätes?
Sie können Ihren privaten Computer auch ohne Registrierung verwenden.
Allerdings sind dann folgende Funktionen nicht möglich:
- offline-Arbeiten mit nachträglicher Synchronisierung
- reduzierte Anmeldevorgänge im System
- sichere Datenübertragungen zwischen der kantonalen Cloud und Ihrem Gerät
- Drucken auf Netzwerkdruckern
Kann ich auch mit dem virtuellen Desktop arbeiten, wenn ich mein BYOD-Gerät nicht registrieren lasse?
Ja, Sie können auch mit einem unregistrierten Gerät arbeiten.
Dazu kann für Lehrpersonen ein virtueller Desktop (vDesk) zur Verfügung gestellt werden.
Allerdings müssen Sie dann immer online sein. Das offline-Arbeiten ist nicht möglich.
Kann ich MS Office auch nutzen, wenn mein Computer nicht registriert ist?
Wenn Sie mit einem unregistrierten BYOD arbeiten, können Sie sich online in Ihrem Office-365-Konto anmelden und so arbeiten.
In diesem Fall bleiben sämtliche Dokumente online. Diese können nicht auf den Computer heruntergeladen werden.
Kann ich für Zuhause ein BYOD registrieren, auch wenn ich einen geschäftlichen PC der Schule für bekomme?
Ja, als Mitarbeitende der Schule ist möglich, ein privates Gerät zu registrieren, auch wenn Sie einen geschäftlichen PC der Schule haben.
Im Falle eines geschäftlichen PCs entfällt jedoch die monatliche BYOD-Vergütung.
Kann ich mehrere private Geräte registrieren?
Ja, es sind auch mehrere Registrierungen von privaten Geräten möglich.
Wichtig ist, dass jedes Gerät die definierten Mindestanforderungen erfüllt. Die monatliche BYOD-Vergütung wird in jedem Fall nur einmal entrichtet.
Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl BYOD-Geräte, die eine Person registrieren kann?
Pro Benutzerin bzw. Benutzer können maximal 5 BYOD-Geräte registriert werden.
Installiert der Kanton auf meinem BYOD Software-Programme?
Nein. Im Userprofil der Arbeitsumgebung muss lediglich der Software-Kiosk von Anfang an installiert werden.
Über dieses Portal können Sie später weitere verfügbare Apps selbst herunterladen und installieren.
Gibt es eine Vereinbarung zwischen mir als Besitzerin oder Besitzer des BYOD und dem Kanton bzw. der Schule?
Ja. Die Regeln für die Nutzung der gemeinsamen Infrastruktur werden in den "Allgemeinen Nutzungsrichtlinien" festgelegt.
Das MBA hat eine Vorlage für die Allgemeineen Nutzungsrichtlinien erstellt, diese werden aber von jeder Schulen individuell gestaltet.
Ich arbeite für den Unterricht/die Unterrichtsvorbereitung mit mehreren privaten Geräten. Muss ich alle privaten Geräte registrieren?
Nein. Sie müssen ein privates Gerät dann registrieren, wenn Sie darauf Ihre Dateien lokal bearbeiten möchten.
Wenn der online-Zugriff auf die kantonale IKT-Infrastruktur ausreicht, müssen Sie ein privates Gerät nicht registrieren.
Kann ich eigene Dateien wie Arbeitsblätter oder Powerpoint-Präsentationen auf einer privaten Festplatte, z.B. auf dem PC zu Hause speichern, auch wenn dieser nicht registriert ist?
Ja. Dateien für den Unterricht dürfen Sie weiterhin auf einem privaten, unregistrierten Gerät erstellen und auf diesem speichern.
Es ist technisch allerdings nicht möglich, diese Daten von der privaten Umgebung in die Arbeitsaumgebung zu übertragen.
Stimmt es, dass ich Mail-Anhänge nicht auf mein privates Gerät herunterladen kann, wenn dieses nicht registriert ist?
Ja. Auf unregistrierten Geräten dürfen Sie aus Datenschutzgründen keine Daten herunterladen.
Diese Regel gilt für Lehrpersonen der Sekundarstufe II.
Schülerinnen und Schüler sind nicht betroffen.
Was geschieht, wenn die Registrierung meines BYOD-Geräts abgelehnt wird?
Ihr BYOD wird im Fall einer nicht erfolgreichen Registrierung als unregistriertes Gerät behandelt.
Sie können mit gewissen Einschränkungen im Browser arbeiten.
Gibt es die Unterscheidung zwischen registrierten und unregistrierten Geräten nur bei PCs oder auch bei Mobiltelefonen und Tablets?
Mobiltelefone genauso wie Tablets sind immer unregistriert.
Von Ihrem Mobiltelefon haben Sie nur Zugriff auf Ihre E-Mail sowie Online-Zugriff auf Office-365-Applikationen.
Ich arbeite noch bei einer anderen Organisation ausserhalb des Sek-II-Umfelds und mein PC ist in dieser Institution bereits registriert. Kann ich meinen PC nach der Migration meiner Schule ein zweites Mal registrieren lassen?
Wenn Ihr BYOD-Gerät bereits bei einer anderen Organisation registriert ist (sei es, weil Sie in einem externen Betrieb arbeiten oder weil Sie eine Weiterbildung absolvieren), können Sie es nicht nochmals registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Limitation des Systems.
Das Gerät kann daher in Ihrer Schule lediglich als unregistriertes BYOD eingesetzt werden. Eine Alternative ist die Beschaffung eines zweiten Gerätes oder die Bestellung eines vDesk* der IKT-Grundversorgung Sek II über den IKT-Support an Ihrer Schule.
* vDesk ist ein «virtueller Desktop» in der Cloud. Lediglich der Bildschirm wird über das Internet auf das Endgerät übertagen. Um den vDesk zu verwenden, wird ein Webbrowser (HTML5-fähig) vorausgesetzt. Es ist empfehlenswert, die «Windows App» aus dem Microsoft Store oder Mac App Store für den Zugriff auf die vDesk zu verwenden. Diese ist in beiden Stores kostenlos verfügbar.
Haben Lernende bzw. Schülerinnen und Schüler die gleichen Einschränkungen wie Lehrpersonen mit einem unregistrierten BYOD-Gerät?
Nein, Lernende bzw. Schülerinnen und Schüler haben nicht dieselben Einschränkungen wie Lehrpersonen mit unregistrierten BYOD-Geräten.
Lernende können mit einem Windows- oder macOS-Gerät uneingeschränkt auf M365 zugreifen. Auch das Herunterladen von Dateien ist für Schülerinnen und Schüler bzw. Lernende möglich.
Können Lehrpersonen, die ausschliesslich für eine Stellvertretung an der Schule unterrichten, mit einem unregistrierten BYOD-Gerät arbeiten?
Ja, Lehrpersonen, die als Stellvertretung an einer Schule unterrichten, können mit einem unregistrierten BYOD arbeiten.
Sie können ihr Gerät auch registrieren, sofern dieses nicht schon bei einer anderen Organisation registriert ist.
Ist es richtig, dass Instruktoren der überbetrieblichen Kurse (üK) keinen Zugriff ins System haben werden, da sie nicht erfasst sind?
üK-Instruktoren werden künftig erfasst und werden daher auf das System zugreifen können.
Müssen sich temporär anwesende Personen wie Stellvertretungen oder Praktikantinnen und Praktikanten auch mit ihrem privaten Gerät registrieren?
Es gilt die gleiche Regelung wie für ordentliche Lehrpersonen:
- Wenn sie alle Funktionen nutzen möchten, müssen sie ihr privates Gerät registrieren.
Können sich Personen wie Austauschstudierende oder Hospitantinnen und Hospitanten registrieren?
Ja. Alle Personen mit einem Login der Schule können sich registrieren und die Funktionen nutzen.
Kann man auf Apple-Geräten nur einen EDUzh-Benutzer registrieren?
Manche Apps erlauben einen Modus für gemeinsam genutzte Geräte, so dass sich mehrere Nutzer registrieren können.
Es müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Gerät muss Mindestanforderungen bezüglich des Betriebssystems erfüllen (aktuell iOS 14 oder höher)
- das Gerät muss zuerst entsprechend konfiguriert werden
- die App muss den Modus für gemeinsam genutzte Geräte unterstützen