Neubeschaffung von IKT-Hardware und Multimedia-Raumausstattung


 

Schulen müssen bei der Beschaffung von IKT-Hardware und Multimedia-Raumausstattung ab einem Betrag von Fr. 50 000 exkl. MWSt pro Geschäft (ein Gerätetyp oder mehrere Gerätetypen) innerhalb eines Kalenderjahres zwingend eine Ausgabebewilligung beim MBA einreichen.

Gestaffelte Einkäufe der gleichen Beschaffung / des gleichen Gerätetyps, die innerhalb eines Kalenderjahres den Betrag von Fr. 50 000 übersteigen, sind nicht erlaubt.

Die Rahmenvertragspartner Bechtle (IKT Hardware) bzw. AVS Systeme AG (Multimedia-Raumausstattung) müssen unabhängig von der Höhe der Ausgabe zwingend als Lieferanten berücksichtigt werden (Bezugspflicht).

Für Endgeräte (bei Bechtle und AVS Systeme AG) existiert ein definierter Warenkorb. Falls Bestellungen nicht dem Warenkorb entsprechen, wird keine Bestellung ausgelöst. 

Bei einer bewilligungspflichtigen Ausgabe bitten wir Sie, ein Ticket mit dem Betreff "Ausgabebewilligung" zu erfassen.

Sollten Sie bisher noch kein Login zum Bechtle Webshop haben, wenden Sie sich bitte direkt mit Ihrer Schulmail-Adresse an Herrn Forciniti (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Bei Unsicherheiten können Sie sich gerne via E-Mail an den Servicedesk DSC Sek II (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit dem Betreff "Ausgabebewilligung" wenden.

 

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