Kantonale Passwort Richtlinie

Ab dem 4. Dezember 2024 müssen alle abgelaufenen Passwörter nach dieser Richtlinie aktualisiert werden (ausser bei der KAPO und bei Smartcard-Nutzenden).

 

Nachfolgend die wichtigsten Regeln, die bei der Kreation neuer Passwörter ab dem 4. Dezember 2024 berücksichtigen werden müssen:

  • Wähle ein Passwort, welches mindestens 12 Zeichen lang ist und aus 4 Zeichenarten besteht.
  • Die Zeichenarten sind wie folgt kategorisiert:
    • Grossbuchstaben (A, B, C usw.)    
    • Kleinbuchstaben (a, b, c usw.)
    • Ziffern / Zahlen (0, 1, 2 usw.)
    • Sonderzeichen (+, =, % usw.)
  • Das Passwort muss alle 365 Tage geändert werden.
  • Die letzten 10 Passwörter dürfen nicht wiederverwendet werden.
  • Ein Passwort ist sofort zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass es kompromittiert (gehackt/geknackt) wurde.
  • Die Verwendung von folgenden Authentifizierungsmerkmalen ist verboten:
    • Simple Muster (z.B. abcdefgh, 123456)
    • Kontextspezifische Merkmale (z.B. Kanton, Zürich, Verwaltung)
    • Personenbezogene Merkmale (z.B. Geburtsdatum)
    • Benutzer- oder servicebezogene Merkmale (z.B. Anmeldedaten)

 

Hier finden Sie noch eine Anleitung, wie Sie das Passwort des Kantonuser (B-Benutzer) geändert werden kann.

Auf der folgender Webseite https://inovatime.zh.ch kann das Passwort geändert werden, wie in der Anleitung beschrieben.

Intro Animation Züri Wappen