Es müssen einige Bedingungen erfüllt, sein, um eine Fakturierung für ausserkantonale Lernende zu erstellen.


 

  • Lernender hat am Stichtag gültige Klassenanmeldung
  • Lernender hat am Stichtag gültigen Lehrvertrag
  • Lernende mit BMS-Besuch haben einen entsprechenden Eintrag im Modul Person/Zusatz
  • Lernender hat nur eine gültige Schüler->Kanton/Amt-Beziehung
  • Beträge in den Referenzdaten sind korrekt (können nur vom Eco-Team mutiert werden)
  • Zu verrechnender Kanton ist in den Referenzdaten erfasst (kann nur vom Eco-Team bearbeitet werden)
  • Lernender ist korrekt an allen zu besuchenden Fächern angemeldet
  • Die Anzahl Wochenlektionen auf den Fächern (Modul Lehrgang) ist korrekt.

 

Zur Berechnung der Lehrortsbeiträge müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Lernende muss einen zum Stichtag gültigen Lehrvertrag haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Schüler im Log eingetragen und für ihn kein Lehrortsbeitrag verrechnet.
  • Die Bestimmung des Zahlerkantons erfolgt anhand der Schüler–>Kanton/Amt-Beziehung. Hat ein Lernender keine Beziehung Schüler–>Kanton/Amt, wird der Kanton anhand des Kantons der Adresse des zum Stichtag gültigen Lehrbetriebes bestimmt. Beziehung Schüler->Kanton/Amt:

 

ACHTUNG!

Es darf immer nur eine (die aktuell gültige) Schüler->Kanton/Amt–Beziehung vorhanden sein. Wenn der Schüler den Lehrortskanton wechselt, muss die alte Beziehung gelöscht werden.

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