Es müssen einige Bedingungen erfüllt, sein, um eine Fakturierung für ausserkantonale Lernende zu erstellen.
- Lernender hat am Stichtag gültige Klassenanmeldung
- Lernender hat am Stichtag gültigen Lehrvertrag
- Lernende mit BMS-Besuch haben einen entsprechenden Eintrag im Modul Person/Zusatz
- Lernender hat nur eine gültige Schüler->Kanton/Amt-Beziehung
- Beträge in den Referenzdaten sind korrekt (können nur vom Eco-Team mutiert werden)
- Zu verrechnender Kanton ist in den Referenzdaten erfasst (kann nur vom Eco-Team bearbeitet werden)
- Lernender ist korrekt an allen zu besuchenden Fächern angemeldet
- Die Anzahl Wochenlektionen auf den Fächern (Modul Lehrgang) ist korrekt.
Zur Berechnung der Lehrortsbeiträge müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Lernende muss einen zum Stichtag gültigen Lehrvertrag haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Schüler im Log eingetragen und für ihn kein Lehrortsbeitrag verrechnet.
- Die Bestimmung des Zahlerkantons erfolgt anhand der Schüler–>Kanton/Amt-Beziehung. Hat ein Lernender keine Beziehung Schüler–>Kanton/Amt, wird der Kanton anhand des Kantons der Adresse des zum Stichtag gültigen Lehrbetriebes bestimmt. Beziehung Schüler->Kanton/Amt:
ACHTUNG!
Es darf immer nur eine (die aktuell gültige) Schüler->Kanton/Amt–Beziehung vorhanden sein. Wenn der Schüler den Lehrortskanton wechselt, muss die alte Beziehung gelöscht werden.