Source: https://help.mba.zh.ch/technik/allgemeines.html

Kantonale Passwort Richtlinie

Ab dem 4. Dezember 2024 müssen alle abgelaufenen Passwörter nach dieser Richtlinie aktualisiert werden (ausser bei der KAPO und bei Smartcard-Nutzenden).

Nachfolgend wird das empfohlene Vorgehen zum ändern von Passwort beschrieben:

  • Minimum 12 Zeichen lang
  • Teile des Vor-/ Nachname sowie Benutzername dürfen nicht Bestandteil sein
  • Grossbuchstaben in europäischen Sprachen (A bis Z, mit diakritischen Zeichen, griechischen und kyrillischen Buchstaben)
  • Kleinbuchstaben in europäischen Sprachen (a bis z, scharf-s, mit diakritischen Zeichen, griechischen und kyrillischen Buchstaben)
  • Basis 10 Ziffern (0 bis 9)
  • Nicht alphanumerische Zeichen (Sonderzeichen): (~!@#$%^&*_-+='|\(){}[]:;",.?<> /) Währungssymbole wie Euro oder Britisches Pfund werden für diese Richtlinieneinstellung nicht als Sonderzeichen gezählt.
  • Jedes Unicode-Zeichen, das als alphabetisches Zeichen kategorisiert ist, aber nicht gross- oder kleingeschrieben ist. Diese Gruppe enthält Unicode-Zeichen aus asiatischen Sprachen
  • Maximal 365 Tage alt
  • Die letzen 13 vorhergehenden Passwörter dürfen nicht verwendet werden 

Die Verwendung von folgenden Authentifizierungsmerkmalen ist verboten:

  • Simple Muster (z.B. abcdefgh, 123456)
  • Kontextspezifische Merkmale (z.B. Kanton, Zürich, Verwaltung)
  • Personenbezogene Merkmale (z.B. Geburtsdatum)
  • Benutzer- oder servicebezogene Merkmale (z.B. Anmeldedaten)

 

Ein Passwort ist sofort zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass es kompromittiert (gehackt/geknackt) wurde. 

 

Hier finden Sie noch eine Anleitung, wie Sie das Passwort des Kantonuser (B-Benutzer) geändert werden kann.

Auf der folgender Webseite https://inovatime.zh.ch kann das Passwort geändert werden, wie in der Anleitung beschrieben.