Source: https://help.mba.zh.ch/intranetsekii/releaseinfo.html

2020

2020/08/20 V1.1.2

 

Profilfotos


Auskunft Rechtsdienst MBA zu den Profilfotos:
Das Recht am eigenen Bild in der Schweiz ist einerseits Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 28 ZGB) und andererseits kommen datenschutzrechtliche Bestimmungen zur Anwendung. Im spezifischen Fall von Fotos zu Zwecken der Legi oder Klassenlisten im Schulumfeld käme das Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG, LS 170.4) zur Anwendung.

Bildaufnahmen gehören nicht grundsätzlich zu den besonderen Personendaten (vgl. § 3 IDG). Besondere Personendaten sind sie nur, wenn sie zum Beispiel Rückschlüsse auf Symptome von Krankheiten oder auf eine Religionszugehörigkeit erlauben. Dies ist im Rahmen von Fotos für eine Legi durchaus nicht auszuschliessen, demzufolge müsste dies beachtet werden. Die Einwilligung zur Bekanntgabe muss ausdrücklich erfolgen (vgl. § 17 Abs. 1 lit. b iVm § 3 IDG).

Die Tatsache, dass der Personenkreis, welcher auf das Intranet Zugriff hat, beschränkt ist, hat für die Frage, ob und in welcher Form eine Einwilligung der abgebildeten Person nötig ist, keine Relevanz (vgl. Datenschutzlexikon Mittelschule Berufsfachschule der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Ziff. 2.55).

Grundsätzlich entscheidet die abgebildete Person darüber, ob und in welcher Form ein Bild aufgenommen und veröffentlicht (ins Intranet stellen gilt auch als Veröffentlichung) werden darf. Es muss die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Sie ist immer nur dann gültig, wenn sie nach angemessener Information zum Verwendungszweck und freiwillig erfolgt. Die Einwilligung kann nur von einer urteilsfähigen Person erteilt werden. Es ist anzunehmen, dass SuS und Lernende auf der Sek II Stufe dieses Kriterium grundsätzlich erfüllen.

Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend gegeben werden. Die Art der Einwilligung und der Verwendungszweck müssen transparent und verständlich kommuniziert werden. Insbesondere aus Beweisgründen ist es jedoch zu empfehlen, eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Bei besonderen Personendaten muss die Einwilligung ausdrücklich erfolgen. Diese kann beim Eintritt in die Schule eingeholt werden. Es muss durch die Schule im Vorfeld klar deklariert werden, wozu die Aufnahmen verwendet werden (Legi, Klassenlisten, anderes?), zudem hat die Einwilligung aktiv zu erfolgen (keine Formulierung wie «ohne Widerspruch»). Ein Kreuzchen zu einem vorformulierten Einwilligungssatz genügt. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Allfällig bereits im Intranet veröffentlichte Bilder müssen entfernt werden.

Im Streitfall muss nachgewiesen werden können,
(1) an welchem Datum die betroffene Person informiert wurde;
(2) wie und worüber (Verwendungszweck, Personenkreis) die betroffene Person informiert wurde;
(3) dass keine Zweifel an der Urteilsfähigkeit bestanden;
(4) dass die Einwilligung freiwillig und in Kenntnis des Personenkreis, welcher Zugang zur Bildaufnahme hat und des Verwendungszwecks;
(5) dass die Einwilligung seither nicht widerrufen wurde.
Diesen Nachweis müsste die Schule erbringen.

Wenn also Sie als Schule uns bestätigen, dass Sie von allen Ihren Lernenden die Einverständniserklärung erhalten haben, werden wir bei gyselroth die Umstellung bestellen, dass per Default alle Fotos auf öffentlich stehen (betrifft immer alle Benutzer, d.h. auch Lehrpersonen und andere Mitarbeitende der Schule). Alle Benutzer können dann jeweils ihr eigenes Foto trotzdem auf privat setzen, somit haben wir diese Bedingung aus dem zweitletzten Absatz oben auch erfüllt. Bitte senden Sie uns die entsprechende Bestätigung/Bestellung per mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Jokertage


Die versprochene angepasste Anleitung hänge ich Ihnen hier an. Die Word-Version hänge ich ebenfalls an, damit Sie gegebenenfalls Teile für Ihre schulinterne Anleitung übernehmen können.

Es gibt bei den Jokertagen noch offene Punkte, welche auf Schulstart nicht umgesetzt werden konnten, jedoch in der Pipeline sind:

  • Die Mergefelder Vorname/Name/gewünschtes Jokertagdatum auf dem Unterschriftenformular können noch nicht befüllt werden, d.h. die Lernenden müssen die Informationen manuell befüllen.
  • Es können nur Sperrtage für Klassen gesetzt werden welche bereits im IN2 vorhanden sind. Das ist für das zweite Semester bei den wenigsten Schulen der Fall. Da bereits eingegangene Jokertage bei Nacherfassung der Sperrtage nicht nachträglich geprüft werden können, empfehlen wir entweder die Sperrtage sicherheitshalber für "Alle Klassen" zu erfassen (kann später angepasst werden), oder ev. die Frist für die Erfassung von Jokertagen (Erster Reiter: Eigenschaften) entsprechend vorerst auf das erste Semester zu beschränken, da ansonsten bei der Bewilligung die Anträge noch auf ev. Sperrdaten zu kontrollieren sind. In beiden Fällen ist eine entsprechende Kommunikation an die Lernenden wichtig.
  • Bei der Bewilligung der Jokertage erfolgt automatisch ein Absenzeneintrag "J" in die betroffenen Kurse, d.h. die Lehrpersonen sehen in der elektronischen Absenzenerfassung immer, welche Lernenden wegen einem Jokertag abwesend sind. Dieser Eintrag ist leider nur möglich, wenn bereits ein Stundenplan vorhanden ist, weshalb die Bewilligung aktuell nur für das erste Semester erfolgen sollte. (Text in der Fusszeile ist entsprechend vorformuliert.)

Bei allen drei Punkten sind wir mit gyselroth in Kontakt und werden so bald wie möglich Lösungen bringen. Grundsätzlich können die Lernenden davon ausgehen, dass die Jokertage bewilligt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Bei Rückfragen und Problemen bitten wir um ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - dies ist unser meistbeobachtete Eingangskanal.

 

2019

2019/10/29 v1.0

 

Feature:

  • Notenbuch: Notenspalten aus Schulverwaltung (für Zeugnis/Zwischenzeugnis etc.) zur Erfassung von Noten und Möglichkeit zum Export der entsprechenden Noten aus Notenbuch in Schulverwaltung. Die Umstellung von der bestehenden Notenerfassung auf die Notenerfassung über das Notenbuch muss pro Schule bestellt werden.

Enhancement:

  • Assets nicht von CDRs laden: Konsolidierung von Schriften
  • Legacy-Links korrigieren: HTTP => HTTPS
  • Legicard: Zeigt Ablaufdatum von bestellten Legicards wenn die Bestellung aufgegeben ist.
  • Logo BBZ: logo icon ersetzt
  • Logo BSMG: neues logo
  • Mailversand: (Administration > Vorerfassung > Mailversand) Änderungsmöglichkeit im Konfig-editor hinzugefügt. Neu kann eine Zentrale Adresse als Absender erfasst werden.
  • SysList 1100: Neue SysList für DHZ
  • Tutorat: Anzahl Zeichen in einem Textfeld angepasst

 

Bugfix:

  • Absenzen Cockpit: Anpassung für Schulleitungsmitglieder um Templatefehler zu vermeiden
  • Formulare: Korrigierte Platzierung der Fehlermeldung bei Checkbox-Feldern
  • Notenbuch: Kursdaten aufrufen über PersonCourse StartDate und EndDate
  • Legicard: Korrekte Daten in XML schreiben bei gleichzeitiger Bestellung von Klassen und Einzelpersonen
  • Newsletter: Reset von Anrede-dropdown nach Eingabe von neuem Kontakt in der Empfängerliste.
  • SysList: SQL der list 112 korrigiert